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Kann TURNLOCK ein W-8-Formular ausfüllen?

Wir haben diese Frage von unserer Steuerregierung gestellt - Rechtsabteilung.

Sie sagten, dass das W8-Formular nur ausgefüllt werden muss, wenn TURNLOCK Dienstleistungen an das Unternehmen z USA verkaufen würde.

Da wir Waren in die USA verkaufen, wird dies nicht benötigt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: [E-Mail geschützt]

W8 Rev. Februar 2014

Nachfolgend finden Sie unsere Antwort auf Ihre Frage "Handelsbestimmungen" vom 27 USA
Antworten:
Der amerikanische Kunde kann jedoch nur einen Teil der Rechnung an den belgischen Lieferanten und den Rest direkt an den US-Bundessteuerdienst zahlen.


Der Lieferant muss daher ein vollständig ausgefülltes Formular W-8 Ben vorlegen.
Das Formular W-8 richtet sich an natürliche juristische Personen außerhalb der USA.


Die Vereinigten Staaten erheben eine Steuer von 30% auf das Einkommen, wenn sie an eine ausländische (juristische) Person gezahlt werden.
Ausnahmen von diesem Abzug sind möglich, einschließlich eines vollständigen W-8 Ben-Formulars.


Dies erfordert eine US Individual Taxpayer Identification Number (ITIN).


Wenn das Unternehmen keine solche Nummer hat, kann sie beim IRS beantragt werden.

Die Steuernummer des Bundes ist eine ITIN (Individual Taxpayer Identification Number), eine EIN (Employer Identification Number) oder eine
Sozialversicherungsnummer (SSN). Formular mit Angabe einer dieser Nummern, vorbehaltlich Änderungen der Daten unbegrenzt gültig. Weitere Informationen zum Erhalt einer amerikanischen Identifikationsnummer für Steuern unter https://www.irs.gov/Individuals/International-Taxpayers/Taxpayer-Identification


Wenn das belgische Unternehmen eine solche Nummer nicht hat oder möchte, kann auch die belgische Steuernummer eingegeben werden. Wenn der wirtschaftliche Eigentümer eine natürliche Person ist
Es reicht aus, die belgische nationale Registernummer anzugeben. Ein Beispiel für ein Formular finden Sie auf der folgenden Website


https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/fw8ben.pdf